Ihre Vorteile mit der FDK-Finanz GmbH

Warum ein unabhängiger Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) die bessere Wahl als eine reine Hausbank ist:

1. Über 400 Banken im Vergleich

Ihre Hausbank bietet nur das eigene Portfolio an. Wir vergleichen neutral Zinsen, Tilgungsoptionen und Konditionen von über 400 Kreditinstituten.

2. Keine Mehrkosten für Sie

Unsere Beratungs- und Vermittlungsleistung ist für Sie vollkommen kostenfrei. Die Provision zahlt bei Erfolg die finanzierende Bank – Ihr Zins bleibt unverändert günstig.

3. Maximale Zusage-Chance

Wir kennen die Kriterien der Banken und bereiten Ihre Unterlagen so auf, dass Sie direkt beim passenden Kreditinstitut eingereicht werden.

Finanzierungsvollmacht online erteilen

1. Vollmachtgeber(in)

2. Bevollmächtigte & Vollmachtsinhalt

Bevollmächtigte: FDK-Finanz GmbH, Rathausstraße 51a, 12105 Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 231667 B)

Der/Die Vollmachtgeber(in) bevollmächtigt hiermit die FDK-Finanz GmbH, sie/ihn bei der Vorbereitung, Prüfung, Vermittlung und Begleitung der Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs einer Eigentumswohnung bzw. einer zu Wohnzwecken bestimmten Immobilie zu vertreten.

1. Gegenstand der Vollmacht

Die Vollmacht umfasst sämtliche Handlungen, die zur Vorbereitung und Prüfung einer Immobilienfinanzierung zweckmäßig sind, soweit hierdurch noch keine rechtsverbindliche Darlehens- oder Kaufverpflichtung für die Vollmachtgeberseite begründet wird.

2. Einholung und Vergleich von Finanzierungsangeboten

  • Finanzierungsanfragen bei Banken, Kreditinstituten, Bausparkassen, Finanzierungspartnern und geeigneten Finanzierungsplattformen vorzubereiten und einzureichen.
  • Mehrere Finanzierungsangebote einzuholen, Konditionen und Finanzierungsmöglichkeiten zu vergleichen und der Vollmachtgeberseite geeignete bzw. wirtschaftlich vorteilhafte Finanzierungsvarianten zur Entscheidung vorzulegen.
  • Mit Finanzierungspartnern insbesondere über Darlehenshöhe, Zinsbindung, Soll- und Effektivzins, Tilgung, Sondertilgung, Eigenkapitaleinsatz, Bereitstellungszinsen, monatliche Belastung und mögliche Fördermittel zu kommunizieren.
  • Rückfragen von Finanzierungspartnern entgegenzunehmen und den im Zusammenhang mit der Finanzierung erforderlichen Schriftverkehr zu führen bzw. weiterzuleiten.

3. Übermittlung persönlicher und wirtschaftlicher Unterlagen

FDK-Finanz ist berechtigt, die vom Vollmachtgeber zur Verfügung gestellten und für die Finanzierungsprüfung erforderlichen persönlichen und wirtschaftlichen Unterlagen an die konkret angefragten Finanzierungspartner weiterzugeben. Hierzu können insbesondere Einkommens-, Eigenkapital-, Konto-, Steuer- und sonstige Bonitätsunterlagen gehören.
Soweit für eine SCHUFA-Auskunft, eine sonstige Auskunfteiabfrage oder eine besondere Datenverarbeitung eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese durch diese Vollmacht nicht ersetzt.

4. Beschaffung von Objektunterlagen beim Verkäufer / Makler / Verwalter

FDK-Finanz wird ausdrücklich bevollmächtigt, für ein vom Vollmachtgeber benanntes oder zur Prüfung freigegebenes Kaufobjekt unmittelbar beim Eigentümer bzw. Verkäufer, dessen Immobilienmakler, Bauträger, Projektentwickler, Haus- oder WEG-Verwalter sowie sonstigen beauftragten Stellen die für die Finanzierungs- und Beleihungsprüfung erforderlichen Informationen und Unterlagen anzufordern, entgegenzunehmen und an den vorgesehenen Finanzierungspartner weiterzugeben.

Hierzu gehören insbesondere: Aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte/Lageplan, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Energieausweis, Baubeschreibung, Sanierungsnachweise, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen, Instandhaltungsrücklage, WEG-Protokolle, Exposé und Kaufvertragsentwurf.

5. Verwendungszweck der Objektunterlagen

Die Unterlagen dürfen ausschließlich für die Prüfung, Bewertung, Vorbereitung und Vermittlung der Immobilienfinanzierung verwendet werden. FDK-Finanz ist berechtigt, dem Eigentümer/Makler/Verwalter mitzuteilen, dass die Unterlagen im Auftrag des Kaufinteressenten für die Finanzierungs- und Beleihungsprüfung benötigt werden.

6. Keine Abschluss- oder Kaufvollmacht

Diese Vollmacht berechtigt FDK-Finanz ausdrücklich nicht, im Namen des Vollmachtgebers rechtsverbindlich einen Darlehensvertrag, Immobilienkaufvertrag, notariellen Vertrag oder eine Grundschuldbestellung abzuschließen. Die finale Entscheidung verbleibt ausschließlich beim Vollmachtgeber.

7. Geltungsbereich

Die Vollmacht gilt auch dann, wenn bei Unterzeichnung noch kein konkretes Kaufobjekt endgültig ausgewählt wurde. Sie erstreckt sich auf diejenigen Immobilien, die gegenüber FDK-Finanz als mögliche Kaufobjekte benannt oder zur Prüfung freigegeben werden.

8. Gültigkeit und Widerruf

Diese Vollmacht gilt ab Unterzeichnung und kann vom Vollmachtgeber jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sie endet spätestens mit Abschluss des begleiteten Finanzierungsvorgangs.

3. Digitale Unterschrift